Das hat geklappt. Du hast eine Terminbestätigung an deine angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Behördliche Zugangsvoraussetzungen

Wer kann ins Training kommen?

Geimpfte (beide Impfungen vollständig, seit mind. 14 Tagen)

und Genesene (überstandene CoV-2-Infektion, genesen seit mind. 28 Tagen)

oder Getestete: – PoC-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Std.

– Selbsttests vor Ort, während der Betreuungszeiten unter Aufsicht

– PCR-Test, nicht älter als 72 Std.

Die Nachweise müssen dem Fitnessstudio vor Eurem Besuch vorliegen.

Konkret heißt das, dass der Zutritt zum Studio außerhalb der Betreuungszeiten über eine Terminbuchung auf unserer Homepage abgewickelt werden muss:

Die Nachweise, wie das negative Testergebnis, müssen wir vor dem Trainingstermin (außerhalb der Betreuungszeiten) per Email von Euch erhalten,

unter info@fitness-babenhausen.de

damit wir Euch den Zugang ins Studio freischalten können.

!!!! – Antigen-Schnelltest könnt Ihr gerne bei uns kostenlos vor jedem Training buchen – !!!!

https://schnelltestzentrum-babenhausen.covidservicepoint.de/

oder

https://schnelltestzentrum-babenhausen.de

 

Wer darf laut aktueller Verordnung nicht trainieren?

Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,

Personen mit Kontakt zu Covid – 19.Fällen in den letzten 14 Tagen,

Personen, die einer Quaratänemaßnahmen unterliegen,

Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorisches Symptomen jeder Schwere( wie z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS.CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust der Geruchs- oder Geschmackssinnes.)

Sollten Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, müssen diese umgehend das Studio verlassen.

Hygienevorschriften im Studio

Es ist grundsächlich eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung.

Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln von 1,50 m zu anderen Trainierenden. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelung im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.

In den Umkleiden muss zu jederzeit der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.

Unser ausführliches Hygienekonzept findet Ihr als Aushang im Studio.

Bei Nichtbeachtung der oben genannten Regeln sind wir vom Bayerischen Staatsministerium aus verpflichtet, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorbehalten. Sollten sich die behördlichen Anweisungen ändern, werden wir Euch umgehend wieder informieren.