Zutrittsberechtigung: Geimpft, genesen oder getestet.

Mit folgenden Bescheinigungen können wir euch Zutritt ins Studio gewähren:

  • Geimpfte (beide Impfungen vollständig, seit mind. 14 Tagen)
  • Genesene (überstandene CoV-2-Infektion, genesen seit mind. 28 Tagen)
  • Aktueller negativer Test (max. 24 Stunden alt)

Die Nachweise müssen dem Fitnessstudio vor Eurem Besuch vorliegen.

Damit wir Euch den Zugang ins Studio freischalten können, müssen wir die Nachweise außerhalb der Betreuungszeiten per Email an info@fitness-babenhausen.de von Euch erhalten.

Wer darf laut aktueller Verordnung nicht trainieren?

    • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
    • Personen mit Kontakt zu Covid – 19.Fällen in den letzten 14 Tagen,
    • Personen, die einer Quaratänemaßnahmen unterliegen,
    • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorisches Symptomen jeder Schwere( wie z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS.CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust der Geruchs- oder Geschmackssinnes.)

Sollten Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, müssen diese umgehend das Studio verlassen.

Hygienevorschriften im Studio

Es ist grundsächlich eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung.

Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln von 1,50 m zu anderen Trainierenden. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelung im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.

In den Umkleiden muss zu jederzeit der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.

Unser ausführliches Hygienekonzept findet Ihr als Aushang im Studio.

Bei Nichtbeachtung der oben genannten Regeln sind wir vom Bayerischen Staatsministerium aus verpflichtet, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorbehalten. Sollten sich die behördlichen Anweisungen ändern, werden wir Euch umgehend wieder informieren.